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​Auftrag und Ziele

Der Auftrag und die Aufgaben der ACER sind in den Richtlinien und Verordnungen des Dritten Energiepakets, insbesondere in der Verordnung (EG) Nr. 713/2009 zur Gründung der Agentur festgelegt. Im Jahr 2011 wurden der Agentur im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) und im Jahr 2013 im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 347/2013 zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur zusätzliche Aufgaben übertragen.

Die Hauptaufgabe der Agentur nach ihrer Gründungsverordnung besteht in der Ergänzung und Koordinierung der Arbeit der nationalen Energieregulierungsbehörden auf EU-Ebene und dem Hinwirken auf eine Vollendung des Energiebinnenmarktes für Elektrizität und Erdgas.

Die ACER spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung EU-weiter Netz- und Marktregeln mit Blick auf eine Förderung des Wettbewerbs.  Die Agentur koordiniert die regionalen und überregionalen Initiativen, mit denen die Marktintegration gefördert wird. Sie überwacht die Arbeit des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO) und insbesondere ihre EU-weiten Netzentwicklungspläne. Schließlich überwacht die ACER das Funktionieren des Elektrizitäts- und des Erdgasbinnenmarkts im Allgemeinen sowie des Energiegroßhandels im Besonderen.
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